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Wer muss vom 1. Januar 2004 an eine
Praxisgebühr entrichten?
Es
müssen alle Versicherten, eine Praxisgebühr beim Arzt- oder Zahnarztbesuch
bezahlen. Sozialhilfe-Empfänger werden mit gesetzlich Versicherten
gleichgestellt und müssen ebenso zehn Euro entrichten. Kinder und Jugendliche
bis zum vollendeten
18. Lebensjahr sind gänzlich von dieser
Gebühr befreit.
Wie teuer ist die Praxisgebühr?
Je
Quartal liegt sie bei 10 €, sofern der Patient zuerst zum Hausarzt geht.
Geht er zuerst zum Facharzt, sind dort
10 € zu bezahlen und bei einem anschließenden Hausarztbesuch erneute 10 €.
Erstreckt sich die Behandlung bis in das nachfolgende Quartal , muss er die
Gebühr ein weiteres Mal bezahlen.
Wo müssen Patienten die Gebühr entrichten?
Die
Praxisgebühr müssen Patienten direkt in der Arztpraxis bar bezahlen.
Was passiert mit den zehn Euro?
Die Praxisgebühr fließt nicht
an den Arzt, sondern an die Krankenkassen.
Was passiert, wenn ich beim Arztbesuch
kein Geld dabei habe?
Das
Bundesgesundheitsministerium hat die klare Devise vorgegeben „erst
zahlen, dann behandeln“. Ausgenommen sind Notfälle. Was wiederum Notfälle
sind, darüber
wird derzeit noch verhandelt.
Für welche Leistungen muss der Patient bezahlen?
Die
zehn Euro sind bereits fällig, sobald man sich nur ein Rezept ausstellen
lässt oder telefonische Leistungen in Anspruch nimmt.
Welche Leistungen sind ausgenommen?
Die
Untersuchungen zur Vorsorge und Früherkennung, wie beispielsweise die
Brustkrebs-Früherkennung beim Frauenarzt oder die Zahnkontrolle, sind und
bleiben generell zuzahlungsfrei. Dasselbe gilt für Schutzimpfungen.
Gibt es Sonderregelungen?
Ja.
Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten – dazu zählen neben der
Praxisgebühr auch Zuzahlungen bei Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie die
Zuzahlungen bei Krankenhausaufenthalten – darf zwei Prozent des
Bruttoeinkommens nicht überschreiten. Für chronisch Kranke liegt die
Obergrenze bei einem Prozent.
Wie soll das kontrolliert werden?
Versicherte
müssen alle Belege sammeln und bei ihrer Krankenkasse einreichen. Die Kasse
wird dann eine Bescheinigung ausstellen, falls die Obergrenze überschritten
wird.
Mehr Zeit für
Verwaltungsaufgaben bedeutet weniger Zeit für Patienten, weniger medizinische
Zuwendung. Für die Ärzte bedeutet die Gebühr einen erheblichen bürokratischen
Mehraufwand, den sie dazu noch unentgeltlich leisten müssen – ein Aufwand,
der den Kassen als Nutznießer der Regelung zu hoch ist.
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